Hände die Zeichenuntensilien halten auf Bauplänen

Sanierung und Umbau zweier denkmalgeschützter Wohn- und Geschäftshäuser, untere Hauptstraße. 42 und 44 Freising

Eindrücke

Bauherr Haus-Nr. 42

Reinhard Fiedler
Sporrergasse 3
85354 Freising

Bauherr Haus Nr. 44

Elisabeth und Thomas Reisch
Alte Poststraße 69
85356 Freising

Architekt

Architekturbüro Fiedler + Partner
Obere Hauptstraße 45
85354 Freising

Bearbeitungszeit

Oktober 2014 - August 2019

Erbrachte Leistungen

Lph. 1-6,
Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile
Bewehrungsabnahmen

Projektbeschreibung

Beide Häuser wurden am 3.8.2014 von einem Brand im Dachgeschoss erfasst. Hierbei handelt es sich um 3-geschossige, denkmalgeschützte Wohn- und Geschäftshäuser in der Unteren Hauptstr. 42 und 44 in Freising.

Bei der Haus-Nr. 42 handelt es sich um ein dreigeschossiges, denkmalgeschütztes Wohngebäude in der Freisinger Innenstadt, bestehend aus EG, OG 1, OG 2 und einem ungenutzten Dachraum über zwei Ebenen. Das Hauptgebäude weist eine Länge von ca. 15,7m, eine Breite von ca. 6,5m und eine Höhe von ca. 14,8m auf.

Ein zweigeschossiger Anbau schließt an der Südseite an das Hauptgebäude an.
Die Konstruktion des Hauptgebäudes setzt sich aus Holzbalkendecken, stählernen und hölzernen Unterzügen sowie aus Mauerwerkswänden zusammen. Die hölzerne Dachkonstruktion besteht aus einem unter 53° geneigten Kehlbalkendach, an das beidseitig flach geneigte Schleppdächer anschließen. Der Anbau hingegen besteht aus Mauerwerkswänden und Stahlbetondecken. Die massive Decke über dem 1. Obergeschoss dient zugleich als Dachterrasse. Die Nachbarbebauung grenzt unmittelbar an beide Giebel an.

Folgende Eingriffe stellten eine massive Veränderung des statischen Systems im Bestand dar:

  • Die südlichen Sparren im Hauptdach wurden im unteren Feld (bis zur Kehlbalkenebene) entfernt
  • Im First wurden die Sparren gekappt und umgelegt

Im Baualtersplan wird die Hauptsubstanz des Gebäudes vor 16. Jh. datiert.

Das viergeschossige Gebäude, teilunterkellerte Wohn- und Geschäftshaus mit der Haus Nr. 44 besitzt Grundrissabmessungen von ca. 16,5 m x 6,5 m. Die maximale Gebäudehöhe über dem umliegenden Gelände beträgt ca. 13,5 m. Ein eingeschossiger Anbau schließt an der Südseite an das Hauptgebäude an.

Die Konstruktion des Hauptgebäudes setzt sich aus Holzbalkendecken, stählernen und hölzernen Unterzügen sowie aus Mauerwerkswänden zusammen. Die hölzerne Dachkonstruktion besteht aus einem unter 50° geneigten Kehlbalkendach, an das beidseitig flach geneigte Schleppdächer anschließen. Der Anbau hingegen besteht aus Mauerwerkswänden und einer Stahlbetondecke. Die massive Decke über dem Erdgeschoss dient zugleich als Dachterrasse.

Die Gründung des Gebäudes erfolgt über Mikropfähle. Die neue Bodenplatte spannt frei zwischen den Verpresspfählen. Die Aussteifung ist über das Zusammenwirken von Decken- und Wandscheiben sichergestellt.

Maßnahmenbeschreibung - Bestandsgebäude

Die Dachtragwerke der beiden Häuser wurden nach diversen Umbaumaßnahmen im Bestand und dem Brandereignis von 2014 als Sparrendach wiederhergestellt. Geschädigte und fehlende Bauteile wurden dabei querschnittsgleich mit stehendem Blatt ergänzt. Zusätzlich wurde jeweils eine Kehlbalkenscheibe zur Verminderung der horizontalen Dachverformung eingebracht. Die Schleppdächer der beiden Häuser an der südlichen Dachseite, welche dem Brand zum Opfer fielen wurden erneuert.

 Die Deckenbalken wurden wo notwendig durch zusätzliche Holzbalken verstärkt, oder durch Reduzierung der Fehlbodenschüttung entlastet (z.B. historische Balken-Bohlen-Decke). Auch hier wurden defekte Bauteile, v.a. im Auflagerbereich denkmalgerecht saniert.

 In beiden Gebäuden versprangen zum Teil die tragenden Wände zwischen den einzelnen Geschossen. Die Wände wurden daher mit Stahlträgern abgefangen, bzw. die bestehenden Abfangbalken aus Holz wurden je nach Erfordernis verstärkt.

Aufgrund unzureichend vorhandener Fundamente und der tief liegenden tragfähigen Bodenschichten wurde das gesamte Gebäude mittels Mikropfählen nachgegründet. Die Lasteinleitung in die vor der Wand eingebrachten Mikropfähle erfolgt über die Bodenplatte, welche in regelmäßigen Abständen unter die tragenden Wände einbindet. Aufgrund der Absenkung der Bodenplatte gegenüber dem Bestandsniveau waren vorab Unterfangungsmaßnahmen notwendig. Die Wände wurden dabei im Pilgerschrittverfahren abschnittsweise unterfangen.